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News-Archiv | Artikel vom 23.11.2022

Schutz bei Scheidung?! Prüfe, wer sich ewig bindet

Trotz dem sich liebende Partner am Traualtar einst den ewigen Bund versprochen haben, halten nicht alle Ehen „bis sie der Tod scheidet“. In Deutschland wurden 2021 über 140.000 Ehen geschieden. Gehen Ehepartner dann irgendwann getrennte Wege, müssen auch Versicherungen angepasst werden.

Von der Scheidung tangiert sind in der Regel die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung, Haft­pflicht- und Haus­rat­ver­si­che­rung sowie Rechtsschutz und Risikolebenspolicen. Kurz und knapp, was es jeweils zu prüfen und beachten gibt:

Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung/ Familienversicherung
Hier ist zwischen Trennung und Scheidung zu unterscheiden. Oft geht einer Scheidung eine räumliche Trennung voraus. Während der Trennung bleibt die kostenfreie Familienversicherung für den Mitversicherten bestehen. Ist jedoch die Scheidung richterlich beschlossen, erlischt dieser Anspruch. Dann ist der ehemals kostenfrei Mitversicherte freiwilliges Mitglied in der GKV und muss eigene Beiträge zahlen. Er oder sie hat dann aber eine Austrittsoption. Binnen zwei Wochen nach Erhalt des Hinweises der GKV über den Statuswechsel (Familienmitglied → freiwilliges Mitglied) kann in eine andere private (wenn Voraussetzungen erfüllt sind) oder gesetzliche Krankenkasse gewechselt werden. Kinder verbleiben auch nach der Scheidung in der Familienversicherung des versicherten Elternteils.

Haft­pflichtversicherung
In der Regel schließen Ehepartner einen Familientarif ab bzw. ver­sichern sich gegenseitig in einem Vertrag. Nach einer Trennung oder Scheidung, sollte jeder seinen eigenen Haft­pflichtvertrag abschließen. Zu prüfen ist, ob der bestehende Familientarif einfach auf einen „Singletarif“ umgeschrieben werden kann. Sind Kinder vorhanden, dann liegt es nahe, den Familientarif beizubehalten, dann bleiben die Kinder ebenfalls versichert.

Risiko­lebens­ver­si­che­rung/ Todesfallleistungen
Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung zahlt im Todesfall den Hinterbliebenen die vereinbarte Summe aus. Hierfür wird meist der Partner im Vertag als Bezugsberechtigte/r vermerkt. Bei einer Trennung oder Scheidung sollte das angepasst werden, falls der Ex-Partner nicht länger bezugsberechtigt sein soll. Dann bieten sich eventuell vorhandene Kinder als Empfänger einer Todesfallleistung an. Auch bei Rentenversicherungen mit Todesfallleistungen sollte der/die Bezugsberechtigte nach einer Trennung oder Scheidung gegebenenfalls angepasst werden.

Haus­rat­ver­si­che­rung
Hier ist es wichtig, wer der Versicherungsnehmer ist. Zieht dieser mit seinem Hab und Gut aus, kann er die bestehende Hausratpolice auf seine neue Wohnsituation anpassen lassen. Hier sind die neue Anschrift und Wohnfläche mitzuteilen, um auch eine ausreichende Versicherungssumme sicherzustellen.

Verbleibt der Partner, der nicht Versicherungsnehmer der bisherigen Haus­rat­ver­si­che­rung war, in der Wohnung, so benötigt er/sie eine eigene Hausratpolice. Das wird oft vergessen – im Schadenfall besteht dann kein Versicherungsschutz.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung
In einer Familienrechtsschutzversicherung ist der Partner mitversichert. Bei Scheidung sollte der Versicherungsnehmer den Versicherer darüber informieren. Der Ehepartner ist nach Vertragsanpassung dann nicht mehr mitversichert und muss sich selbst eine eigene Rechts­schutz­ver­si­che­rung suchen. Bis auf wenige Rechtsschutzversicherer gibt es auch keine Absicherung der Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Scheidung. Je nach Tarif kann eine außergerichtliche Beratung im begrenzten Umfang eingeschlossen sein. Diese deckt jedoch nicht die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.




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