EFINA - Thomas Briegel

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„Keine Zukunft vermag gut zu machen,

  was du in der Gegenwart versäumst.“

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Sie möchten Geld bei Ihren Versicherungen sparen? Recht haben Sie! Das Leben ist schon teuer genug. Deshalb haben Sie hier die Möglichkeit unter den günstigsten und besten Versicherungsgesellschaften Ihr passendes günstigstes Angebot zu finden.

Sie finden auf der linken Menüseite eine Auswahl an verschiedensten Versicherungsprodukten. Suchen Sie sich Ihre gewünschte Versicherungssparte heraus, informieren sich und berechnen gleich das günstigste Angebot.

Sollten Sie nicht zurecht kommen, können Sie gerne einen Beratungstermin mit mir vereinbaren.

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Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Krankenversicherung

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Seit 2015 gilt in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttogehalts, davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte. Kommt eine Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen müssen. Wenn die Kasse diesen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht, können Sie sofort zu einer anderen, möglichst günstigeren Kasse wechseln.

Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze

Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gilt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Ihr Beitrag zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag - auch wenn Sie tatsächlich mehr verdienen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2022 bei 5.550 Euro im Monat, das entspricht einem Jahres-Bruttoeinkommen von 66.600 Euro.

Beispiel: Sie verdienen als gesetzlich Versicherter 4.950 Euro im Monat. Ihre Kasse verlangt den allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent bis zu Höhe der aktuellen Bemessungsgrenze, das sind 706,28 Euro. Diese Summe - plus ein ggf. fälliger (kassenindividueller) Zusatzbeitrag - wird zur Hälfte von Ihrem Bruttogehalt einbehalten.

Vergleich und Angebot Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung
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